Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dietrich Goldstein, zusammen mit Harald Otto Gründer der Kanzlei,  ist seit 1982 als Rechtsanwalt und seit 1993 als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen.Am 04.01.2000 wurde er zum Notar bestellt. Rechtsanwalt Goldstein ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrs- und Arbeitsrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Deutsch-Rumänischen Juristen-Vereinigung e.V. sowie der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe.

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