Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und Problemen aus dem Arbeitsalltag
Mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten wir Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Sollten Sie beispielsweise vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, sind solche Kündigungen häufig unwirksam. Wirksam klären lässt sich dies aber oft nur vor einem Arbeitsgericht. Doch Achtung, nach Ablauf von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung gilt die Kündigung als hingenommen, daher melden Sie sich zügig um prüfen zu lassen ob es Sinn macht gegen die Kündigung, beispielsweise mit einer Kündigungsschutzklage, vorzugehen.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in den Bereichen:
- Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
- Kündigungen, fristgerechte, fristlose
- Aufhebungsverträge
- Arbeitszeugnisse
- Lohnforderungen, Gehaltsforderungen
- Teilzeit, Befristungen
- Abmahnungen
- Mobbing
- Urlaubsansprüche
- Elternzeit
- Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit
Erfahrung seit 36 Jahren, Ihre Ansprechpartner:
Fachanwälte für Arbeitsrecht Dietrich Goldstein, Sven-Thorsten Rissland und Dennis Bönecke