Wir beraten und vertreten Sie rund um Ihre Bauprojekte
Das private Baurecht umfasst sämtliche Problemstellungen vom Bau eines Einfamilienhauses bis hin zur Abwicklung von Großbauprojekten von privaten oder öffentlichen Bauherren. Die Tätigkeit unserer Kanzlei reicht von der Beratung und Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen bis hin zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Entlohnung und Baumängeln.
- Werkvertragsgestaltungen (BGB-/VOB-Verträge)
- Entwurf und Überprüfung von Architektenverträgen
- Begleitung des Bauprojektes
- Geltendmachung von Werklohn- und Honoraransprüchen
- Geltendmachung von Bau- und Bauplanungsmängeln
- zivilrechtliche Prozessvertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten