Wir vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um das Mietrecht
Das Mietrecht unterscheidet sich grundsätzlich in zwei Kernbereiche: das Wohnungsmietrecht und das gewerbliche Mietrecht. Während beim Wohnraum-Mietrecht enge gesetzliche „Fesseln“ zum Mieterschutz im Bezug auf die Vertragsfreiheit bestehen, kann im gewerblichen Mietrecht weitestgehend die Vertragsfreiheit als Maß aller Dinge beschrieben werden.
Unsere Tätigkeit für unsere Mandanten umfasst unter anderem:
- Prüfung, Gestaltung und Verhandlung sowohl von Wohnraum- wie Gewerberaummietverträgen
- Geltendmachung von jeglichen Ansprüchen während der Mietzeit, d.h. insbesondere Mietzinsen, Mietminderungen sowie Ansprüche auf Gewährung des Mietobjektes
- Geltendmachung von jeglichen Ansprüche auf Beendigung und nach Beendigung des Mietverhältnisses, d.h. insbesondere der Ausspruch von Kündigungen sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- zivilrechtliche Prozessvertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten