Wir vertreten Sie in allen Bereichen des allgemeinen Zivil- und Zivilprozessrechts
Das allgemeine Zivilrecht ist ein sich in vielerlei Hinsicht mit anderen Rechtsgebieten überschneidendes Fachgebiet, in welchem wir für unsere Mandantschaft unter anderem Zahlungs- und Schadenersatzansprüche und Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend machen, bzw. deren Abwehr. Sollte eine außergerichtliche Realisierung nicht erreicht werden können, verfolgen wir den Anspruch für unsere Mandantschaft sodann vor dem jeweils zuständigen Zivilgericht weiter, es erfolgt mithin die zivilrechtliche Prozessführung und die nachgerichtliche Zwangsvollstreckung.
Unser Leistungsspektrum umfasst daher unter anderem:
- Vertragsprüfung und -gestaltung
- außergerichtliche Prüfung von prozessualen Erfolgsaussichten von Ansprüchen sowie die Abwehr von Ansprüchen
- allgemeine zivilrechtliche Prozessführung
- anwaltliche Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in
- zivilrechtlichen Auseinandersetzungen