Wir vertreten Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Belangen

Im Bereich des Gesellschaftsrechtes betreuen wir unsere Mandanten, insbesondere Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in allen gesellschaftsrechtlich relevanten Bereichen, beginnend mit der Gründung über die Führung bis hin zu Auseinandersetzung und erbrechtlichen Unternehmensfortführungen.
 

Gesellschafstsrechtliche Themen, bei denen wir Sie unterstützen, sind zum Beispiel:

  • Gründung sowohl von Kapital- als auch sämtlichen Personengesellschaften (z. B. GbR, KG, GmbH, AG etc.)
  • Entwurf und Prüfung von Gesellschaftsverträgen sowie Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • Neu- und Umstrukturierung von Gesellschaften
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen sowie Aufsichts- und Beiräten
  • Durchführung von Kapitalmaßnahmen
  • Umwandlungen von Gesellschaften, unter anderem nach dem UmwG sowie dem UmwStG
  • Entwurf und Prüfung von Unternehmenskaufverträgen
  • Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung einschließlich etwaig notwendiger Prozessführungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Abwicklung/Liquidation von Unternehmen

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwälte Kai Oelgeklaus und Harald Otto