Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Nachbarschaftsrechtes

Das Nachbarschaftsrecht umfasst jegliche Problemfelder im Bereich von Grundstücksnachbarn, sei es der vielzitierte „Maschendrahtzaun“ oder aber der „Staat als Störer“. Unsere Tätigkeit in diesem Sachbereich umfasst daher jegliche „Etappen“ einer nachbarrechtlichen Auseinandersetzung.

  • Geltendmachung bzw. die Abwehr von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Grenzabmarkungen, Notwege etc.
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Begleitung im Schiedsverfahren
  • Vertretung von allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten

  

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwälte Kai Oelgeklaus und Roman Otto